Gesetze

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Endnutzer von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG):

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten

 

Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

Unter folgendem Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen zu lassen:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Darüber hinaus erhalten Sie auf der Informationsplattform http://www.elektrog.de Informationen über das ElektroG. Die Webseite bietet Herstellern, Vertreibern, Bürgern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Entsorgungsfachbetrieben eine schnelle Übersicht über die Anforderungen, Pflichten und bundesweiten Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Sie möchten Elektroschrott entsorgen und wissen nicht wo? Mit der kostenlosen Recyclingsuche-App “eSchrott” (erhältlich für Android und iOS) ist das ganz einfach: Wählen Sie die gewünschte Gerätekategorie und die App zeigt Ihnen die nächstgelegenen Sammelstellen, Recyclinghöfe oder Entsorgungsfachbetriebe für die Rückgabe Ihrer Elektro- und Elektronikaltgeräte an.

Hinweis zum Datenschutz:

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich möglicherweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer:

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: WEEE-Reg.-Nr. DE 35451856.

 

Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)

Besitzer von Altbatterien haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien und Altakkumulatoren (Akkus) dürfen insbesondere nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Erfassung/Entsorgung zuzuführen. Batterien und Akkus enthalten Schadstoffe, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können.

Bitte geben Sie Batterien und Akkus nach Gebrauch daher bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z.B. kommunalen Bauhöfen) oder an Verkaufsstellen von Batterien oder Akkus des Handels ab. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich verpflichtend.

Bitte werfen Sie nur entladene Batterien und Akkus in die aufgestellten Behälter. Bitte kleben Sie zum Schutz vor Kurzschlüssen bei Lithium-Batterien die Pole ab.

Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus aus dem Elektrogerät beachten Sie bitte die Bedienungs- bzw. Montageanleitung des Gerätes.

Batterien und Akkus werden wiederverwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink oder Nickel wiedergewinnen. Batterierecycling dient damit dem Umweltschutz.

 

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Befinden sich die Zeichen Hg, Cd oder Pb unterhalb der Abfalltonne, bedeutet dies folgendes:

Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber

Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium

Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei